Diese Lizenzvereinbarung gilt für die lizenzierte Version von Syslog Relay.
Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie das Programm installieren. Sofern Sie mit REBO-Soft (René Bollinger) nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie durch die Benutzung, Weitergabe oder Installation dieser Kopie der Syslog Relay Software Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Kopie der Syslog Relay Software nicht installieren, benutzen oder weitergeben.
Sie erkennen hiermit an, dass Sie diese Syslog Relay Lizenz ausschließlich von REBO-Soft erwerben.
Lizenzumfang: Diese Kopie der Syslog Relay Software darf auf einer einzigen Workstation installiert und von mehreren Personen auf dieser einen Workstation benutzt werden. Eine Installation auf mehreren Computern ist nicht zulässig.
Sie dürfen eine Sicherheitskopie der Software erstellen, sofern dies für die künftige persönliche Nutzung der Software erforderlich ist.
REBO-Soft untersagt ausdrücklich den Einsatz der Syslog Relay Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände und Bedingungen, unter denen die Syslog Relay Software genutzt wird oder genutzt werden soll, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr und auf Gefahr der davon betroffenen Personen.
Sie verpflichten sich dazu, REBO-Soft von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten freizustellen, die REBO-Soft aus einer solchen unbefugten Nutzung der Syslog Relay Software erwachsen.
Jegliche Rechte an der Syslog Relay Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich REBO-Soft vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt, die Syslog Relay Software, auch im Wege des Software Leasing, zu vermieten oder zu verleihen. Ferner sind Sie nicht berechtigt, die Syslog Relay Software zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen (reverse engineering), zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von § 69 e Urhebergesetz ausdrücklich gestattet.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Syslog Relay Software Dritten, die in Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem Application Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur Verfügung zu stellen oder in einem Unternehmen einzusetzen, um Dritten Dienste im Bereich des Netzwerkmanagements anzubieten. Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten.
Gewährleistung: Sofern Sie Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch sind, ist REBO-Soft im Falle eines Mangels der Software nach eigener Wahl zur Nacherfüllung oder zur Erstattung des Kaufpreises berechtigt. Ihr Recht, im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 2 Jahre, für Unternehmer 1 Jahr und beginnt mit dem Erhalt des Registrierungsschlüssels. Sofern Sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen unberührt.
Alle Mängel, Reparatur- und/oder Gewährleistungsanforderungen sind REBO-Soft anzuzeigen und können unter der Anschrift REBO-Soft, René Bollinger, Julius-Brecht-Str.3, 60433 Frankfurt mitgeteilt werden.
Haftung: REBO-Soft haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet REBO-Soft jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften.
Gegenüber Unternehmern haftet REBO-Soft nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von REBO-Soft.
Es wird dringend empfohlen, die Syslog Relay Software, wie jede andere Software, vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht kritischen Umgebung im Echtbetrieb zu testen. Sie tragen das gesamte Risiko dafür, dass die Syslog Relay Software für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt werden kann.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das Landgericht Frankfurt am Main ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.
Rechtswahl: Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.